Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 7 SGB XI
Unsere Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 7 SGB XI dienen dazu, unsere Klientinnen und Klienten bestmöglich zu unterstützen und individuell zu begleiten. In diesen Gesprächen informieren wir umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege, Betreuung und Entlastungsangebote, die in Anspruch genommen werden können.
Wir nehmen uns Zeit, gemeinsam den aktuellen Zustand der pflegebedürftigen Person zu betrachten und zu besprechen, ob sich Veränderungen ergeben haben. Dabei beziehen wir auch die Angehörigen aktiv mit ein, um auf Fragen, Sorgen oder Wünsche eingehen zu können und gemeinsam passende Lösungen zu finden.
Die Beratungsgespräche finden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig statt:
- Bei Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal halbjährlich
- Bei Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal vierteljährlich





